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Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann der Wille des Betroffenen festgehalten werden, wie und ob eine medizinische Behandlung zu erfolgen hat. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum können der Ehepartner des Betroffenen oder dessen Verwandte in der Regel nicht sofort medizinisch relevante Entscheidungen für diesen treffen, falls dieser etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Folglich ist es im Falle eines Falles meist an den behandelnden Ärzten herauszufinden, welche Behandlung dem Willen des Betroffenen entspricht.

Mit der Gesetzesänderung, über die der Bundestag am 18.06.2009 entschieden hat, wird die Patientenverfügung nunmehr ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Wille des Betroffenen, den dieser in einer schriftlichen Patientenverfügung niedergelegt hat, ist hiernach für Ärzte und Betreuer bindend.

Bei Themen wie Organspende, schmerzhaften lebensverlängernden Maßnahmen trotz unumkehrbar tödlichem Krankheitsverlauf und Behandlungsabbruch bei irreversiblem Komau bietet die Patientenverfügung dem Betroffenen die Möglichkeit sich Leid zu ersparen und den behandelnden Ärzten die nötige Sicherheit zu geben.

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei der Erstellung einer auf Sie zugeschnittenen Patientenverfügung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 
 
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