Matthias Kachur Rechtsanwalt > Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzung
In der Folge eines Erbfalls gilt es, den Nachlass der verstorbenen Person entsprechend derem letzten Willen - wie z.B. im Testament festgelegt - oder nach der gesetzlichen Erbfolge zu verteilen.

Hierzu gehört die Aufteilung des Vermögens unter den Erben anhand deren Erbquote. Dabei ist die Bedienung der Nachlassverbindlichkeiten, wie etwa ein nicht vollständig getilgtes Darlehen der verstorbenen Person bei einer Bank, zu berücksichtigen. Hat der Erblasser einzelne Gegenstände einem Erben oder anderen Personen gesondert zugewandt, wird die Erfüllung eines solchen Vermächtnisses bei den Überlegungen zu der konkreten Aufteilung des Nachlasses ebenfalls einbezogen - wie auch erteilte Auflagen, beispielsweise die Bestimmung, die Tochter solle die regelmäßige Grabpflege übernehmen.

Um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Erben zu erreichen empfiehlt es sich häufig, die Erbauseinandersetzung durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen. Wir kennen die gesetzlichen Regeln und Möglichkeiten, um eine reibungslose Aufteilung unter möglichst geringer Steuerlast durchzuführen. Da wir kein persönliches Interesse an einer bestimmten Aufteilung haben, führen unsere insoweit neutralen Vorschläge in der Regel zu einer schnelleren Einigung.

Rufen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei einem ausgewogenen Aufteilungsplan, der alle Seiten zufrieden stellt.
 
JoomlaWatch Stats 1.2.8b by Matej Koval




Leistungen für Unternehmen

Rechtsanwalt Matthias Kachur

Telefon: 07 21 - 35 48 17 11
Telefax: 07 21 - 35 48 17 12
E-Mail: m.kachur@kachur-rechtsanwalt.de
  Karlsruhe (Südstadt)