Ehevertrag
In den seltensten Fällen wird ein Ehevertrag dazu genutzt, den Partner zu übervorteilen. Denn neben der Vereinbarung eines vom Regelfall abweichenden Güterstandes - Gütertrennung oder Gütergemeinschaft - können durchaus hoch stehende Ziele mit einem Ehevertrag erreicht werden.

Ein Ehevertrag kann als Teil einer Nachfolgeregelung etwa sicherstellen, dass Vermögen, welches die Familie des einen Ehepartners erwirtschaftet hat, im entsprechenden Familienzweig erhalten bleibt. Klassisches Beispiel ist hier die Immobilie, die seit Generationen von Familienangehörigen bewohnt wird.

Für Unternehmer kann es ebenfalls sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Denn die Wertsteigerung des Unternehmens muss in der Regel im Erbfall oder bei Scheidung ausgeglichen werden. Das führt häufig dazu, dass in einem solchen Fall ein an sich gesundes Unternehmen weit unter Wert veräußert werden muss.

Lassen Sie sich von uns beraten, wir unterstützen Sie gerne dabei, eine für beide Seiten ausgewogene Lösung zu finden.


 
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